Thursday, September 11, 2014

Ernüchterung

Falls sich übrigens irgendwer fragt, warum ich nach meinem ambitionierten(?) Leserbrief-Scharmützel mit LH-Stv Hiesl plötzlich so ruhig geworden bin: weitere Recherchen meinerseits haben ergeben, dass das dzt. Schwerverkehrs-Fahrverbot auf der B123 eigentlich nichts wert ist.

Im §2 der Verordnung heißt es nämlich
"...Vom Verbot nach § 1 sind Fahrten im Ziel- und Quellverkehr für Gebiete, die ohne Benützung der vom Verbot nach § 1 erfassten Wegstrecken nicht ohne Umweg erreicht werden können, ausgenommen.",
d.h. wenn ein LKW auch nur 1 (in Worten "einen") Kilometer Umweg machen müsste, darf er das Verbot missachten.

Das Ergebnis ist, dass fast alle Anzeigen gegen LKW vom unabhängigen Verwaltungssenat augehoben werden (siehe http://www.plesching.org/attachments/UVS-Jud.pdf, Kudos an die Pleschinger für die schöne(!) Zusammenfassung).
Kein Wunder, dass das Fahrverbot von der Exekutive nicht kontrolliert wird - wäre ja auch umsonst.

Wie kann es zu so einem §2 kommen?
Eine kleine weitere Recherche zeigt: die WK OOE rühmt sich offen ihrer Lobbyarbeit: http://www.rio-ooe.at/files/Praesentation_Jachs.pdf.
Das ganze nennt man euphemistisch "..gemeinsame Lösung.." - es wurde also eine Verordnung erlassen, die praktisch null Wirksamkeit hat.

Das ist pure Augenauswischerei!
Warum der Herr Hiesl dieses "Fahrverbot welches keines ist" (copyright: Bürgerinitiative Plesching http://www.plesching.org) trotzdem in Frage stellt, darüber kann man nur spekulieren.

Kommentare erwünscht.

Faksimile aus einer WKOÖ Präsentation die oben verlinkt ist, die aber online nicht mehr auffindbar ist.

1 comment:

  1. Ein Marketing-Gag der Politik - Fahrverbot lässt sich ja auch gut verkaufen und man entzieht den BürgerInnen somit jegliche Grundlage um gegen den steigenden Schwerverkehr zu "protestieren" und Maßnahmen zur Lärmbelästigung, CO2-Belastung,etc. zu fordern, da ja eh ein Fahrverbot aufrecht ist.

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