Monday, July 7, 2014

Leserbrief

Folgenden Leserbrief habe ich an div. Lokalmedien geschickt:

Strassenbaureferent LH Stv. Franz Hiesl hat also verlauten lassen, dass das Schwerverkehrsfahrverbot ausgenommen Quell- und Zielverkehr auf der B123 fallen soll, um die Schwertberger Anrainer der Aisttal-Landesstraße (L1415) zu entlasten.
Daß die betroffenen Schwertberger unter dem Schwerverkehr leiden ist völlig nachvollziehbar, und dass sie sich gegenüber der B123 ungerecht behandelt fühlen auch. Aber diese Ungleichheit durch ein Nivellieren nach (ganz) unten auszugleichen ist schon kurios.
Für die B123 wurde seinerzeit die Verkehrsbeschränkung erlassen um Mautflüchtlinge fernzuhalten welche der mautpflichtigen A7 ausweichen wollen. Diese Argumentation ist immer noch gültig und wird durch den Ausbau der S10 sicher noch an Bedeutung gewinnen. Der Grundgedanke dahinter ist doch den Schwer- und Transitverkehr auf dem hochrangigen Straßennetz zu halten.
Mit der geplanten Freigabe der B123 wird genau das Gegenteil erreicht und der Transit wird eingeladen über die Landesstraßen zu rollen statt über die Autobahn.
Im Sinne der Aisttal-Landesstraßen-Anrainer und einer übergeordneten Verkehrs-Lenkung wäre doch sinnvoller für die L1415 auch eine Beschränkung ähnlich der B123 zu erlassen. Das hat nichts mit einer von Hr. Hiesl zitierten "Verkehrsfeindlichkeit" zu tun, sondern der Transitverkehr würde in die ihm zugedachten Bahnen gelenkt während der Quell- und Zielverkehr davon unbeeinflusst bleibt.
Aber manchmal habe ich den Eindruck, die Politik hat das Lenken schon aufgegeben.
Und im gegenständlichen Fall gilt: wenn sich zwei streiten (B123- vs. L1415-Anrainer) freut sich der dritte (die Spediteurs-Lobby).
Johann Wöckinger, Schwertberg

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